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Fahrzeugagentur Marcus Grund
Deutsche und EU-Neufahrzeuge
"Geprüfter Händler" - das unabhängige Gütesiegel der Kfz-Branche
Friedrich-Engels-Strasse 75, D-14770 Brandenburg
Tel. 03381/888051 Fax 03381/3251222 Funk 0179/6735904.
www.fahrzeugagentur-brb.de
info@fahrzeugagentur-brb.de
Verbindlicher Vermittlungsvertrag
Zwischen
Herr Frau Firma
Tel.
Fax
Funk
- im folgenden Auftraggeber genannt -
Das Fahrzeug wird auf folgende Person / Firma zugelassen:
______________________________________________
und
Fahrzeugagentur Marcus Grund
Deutsche und EU-Neufahrzeuge
Büro: Friedrich – Engels - Str. 75
D-14770 Brandenburg
- im folgenden Vermittler genannt -
wird der nachfolgende Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber sucht zum Zwecke des käuflichen Erwerbs ein Neufahrzeug:
Hersteller / Modell / Serien-, Sonderausstattung und gegebenenfalls Sondervereinbarungen
siehe beiliegenden Ausdruck.
Die Details zur Fahrzeugbestellung (Sonderausstattungen etc.) sowie der unverbindliche Liefertermin ergeben sich aus der verbindlichen Bestellung, die dem Auftraggeber vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wird.
§ 2 Zustandekommen des Vermittlungsvertrags
Die Annahme dieses Auftrags erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Vermittlers. Mit Zugang der Bestätigung des Vermittlers beim Auftraggeber kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, in dessen Rahmen der Vermittler die in diesem Vertrag geregelten Leistungen erbringt.
§ 3 Pflichten des Vermittlers
Der Vermittler wird mit dem Nachweis eines entsprechenden Kaufvertrags beauftragt, d.h. er wird einen geeigneten Verkäufer aussuchen und diesen auffordern, dem Auftraggeber ein Bestellformular über das gewünschte Fahrzeug gem. § 1 zu übermitteln. Dieses ist vom Auftraggeber an den Verkäufer unterschrieben zurückzusenden. Soweit der Verkäufer die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung des Kraftfahrzeugs akzeptiert, bestätigt er das Zustandekommen eines Kaufvertrags gegenüber dem Auftraggeber. Dadurch kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande.
Die Pflicht des Vermittlers beschränkt sich auf die Vermittlung eines Kaufvertrags mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er übernimmt keinerlei Erfolgs- oder Vermittlungsgarantie.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit dem gesondert zu benennenden Verkäufer einen verbindlichen Kaufvertrag über das Fahrzeug gem. § 1 des Vertrags zu schließen.
2. Nach Zustandekommen des Kaufvertrags wird der Verkäufer dem Auftraggeber die voraussichtliche, unverbindliche Lieferfrist mitteilen. Der Verkäufer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sobald das bestellte Fahrzeug zur Abholung bereit steht (Bereitstellungsanzeige). Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche, nach näherer Weisung des Verkäufers abzuholen und den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich die vom Verkäufer vorgeschlagenen Zahlungsweisen akzeptiert.
3. Der Auftraggeber schuldet dem Vermittler für die in diesem Vertrag genannten Leistungen keinerlei Provision oder ähnliches. Die Provisionszahlung erfolgt direkt zwischen Verkäufer und Vermittler.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich spätestens 6 Werktage nach Fahrzeugzulassung dem
Vermittler eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu senden.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der Vermittler das Recht, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Brutto-Kaufpreises zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer zu verlangen.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
Der Vermittler ist nicht für Leistungsstörungen verantwortlich, die in dem Rechtsverhältnis Auftraggeber-Verkäufer auftreten, also insbesondere nicht für Erfüllungsansprüche, die Einhaltung der Lieferfrist, Modelländerungen, Preiserhöhungen, Gewährleistungsansprüche etc. Bei Leistungsstörungen aller Art, die den Kaufgegenstand betreffen, richten sich die Ansprüche des Auftraggebers nach dem zwischen dem Auftraggeber und Verkäufer zustande gekommenen Kaufvertrag sowie ggf. dem Kaufvertrag zugrundeliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf die in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen. Bei fahrlässiger Verletzung haftet der Vermittler nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, im übrigem haftet der Vermittler nicht. Davon unberührt bleibt die Haftung des Vermittlers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 6 Schriftformklausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Sämtliche Vereinbarungen, auch Änderungen des Vertrags, bedürfen in jedem Falle der Schriftform.
2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt, der Sitz des Vermittlers in Brandenburg.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Kaufvertrags berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieses Vermittlungsvertrags berührt die Wirksamkeit des Kaufvertrags nicht.
Ort, Datum
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Unterschrift des Auftraggebers |
Unterschrift des Vermittlers |
Quellen/Lieferantenschutz
Der Auftraggeber sichert den Vermittler durch die Auftragserteilung verbindlich
zu, nicht im Auftrag von Fahrzeugherstellern, mit diesen verbundene Unternehmen
oder von anderen beauftragten Dritten Testkäufe vorzunehmen, durch welche der
Vermittler sowie deren Quellen, Lieferanten oder auszuliefernden Händler ein
Schaden, insbesondere wirtschaftlicher oder auch materieller Art, entstehen
kann. Im Fall eines Testkaufes wird die Fahrzeugagentur Marcus Grund vom Recht
gebrauch machen, Schadensersatz vom Auftraggeber zu fordern. Der Schadensersatz
beträgt 10.000,-- €.
Weitere Schadensersatzförderungen der Kooperationspartner des Vermittlers vorbehalten.
Ort, Datum
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2. Unterschrift des Auftraggebers |
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Widerrufsrecht bei Vermittlungsverträgen:
Ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Fristlauf beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung und Eingang des Bestätigungsschreibens gemäß § 2 dieses Vertrages durch den Vermittler beim Auftraggeber.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Fahrzeugagentur Marcus Grund
z.Hd. Herrn Marcus Grund
Friedrich-Engels-Straße 75, 14770 Brandenburg
Fax: 03381-3251222
E-Mail: marcusgrund@fahrzeugagentur-brb.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben.
Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Finanzierte Geschäfte
Haben Sie den Kaufvertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Verkäufer gleichzeitig Ihr Darlehensgeber ist oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn dem Verkäufer das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an ihn, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die vorstehende Belehrung aufmerksam gelesen und verstanden zu haben.
Datum, Ort
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3. Unterschrift des Auftraggebers |
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Ich verzichte hiermit auf die Widerrufsfrist und beauftrage Sie zur sofortigen Ausführung des Auftrages.
Datum, Ort
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4. Unterschrift des Auftraggebers |
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